Satzung Bürgerforum Buntes Fuchstal

Präambel

Jede(r) Bürger*in hat den Wunsch, sich in ihrer/seiner Gemeinde wohl zu fühlen. Dass dieser
Wunsch erfüllbar wird, hängt wesentlich ab von dem Zusammenleben mit den
Mitbürger*innen, von den kommunalen Einrichtungen, der umgebenden Landschaft, dem
kulturellen Leben in der Gemeinde und nicht zuletzt von der gesamten Organisation und
Gestaltung des Gemeinwesens. Ein nicht unwesentlicher Teil wird dabei durch das
Engagement der Bürger*innen für ihr Gemeinwesen bestimmt. Das Bürgerforum Buntes
Fuchstal macht es sich zur Aufgabe, über politische und religiöse Grenzen hinweg und ohne
Ansehen von Rang und Namen, die Bürger*innen zusammenzubringen, die bereit sind, bei
der Schaffung, Verbesserung und Weiterentwicklung der das Zusammenleben fördernden
Einrichtungen und Veranstaltungen mitzuwirken.

§1 Name, Sitz
1. Der Verein führt den Namen Bürgerforum Buntes Fuchstal
2. Der Sitz des Vereins ist 86925 Fuchstal / Leeder.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, des Umweltschutzes, der Hilfe für Geflüchtete, des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege sowie der Kunst und Kultur im Fuchstal.
2. Der Satzungszweck wird situativ verwirklicht in Projekten, beispielsweise zum Artenschutz,
zur Erinnerungskultur, zur Integration und zur Heimatpflege.
3. Der Verein handelt parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig.

§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (AO). Der Verein ist selbstlos
tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder erhalten beim
Ausscheiden oder bei Auflösung keinerlei Entschädigung. Es darf auch keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.


§4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können natürliche Personen ab dem vollendeten 13. Lebensjahr mit
Wohnsitz in der Region Fuchstal werden.
2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei
Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
3. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein.
4. Ein Austritt muss schriftlich mit Brief oder email erklärt werden und ist nur zum Ende eines
Geschäftsjahres möglich; der Ausgetretene verliert jeden Anspruch gegen den Verein und
sein Vermögen. 5. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz
Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Gegen den
Ausschluss kann das Mitglied die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung anrufen.
6. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Über die Höhe entscheidet die
Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils für das gesamte Kalenderjahr zu
entrichten und ist bis zum 15.01. eines jeden Jahres fällig.


§5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand, der erweiterte Vorstand, die
Mitgliederversammlung und die Projektgruppen.


§6 Vorstand und erweiterter Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, jeweils eine(r)
aus der Gemeinde Fuchstal und der Gemeinde Unterdießen, sowie bis zu 5 Beisitzern.
2. Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus den beiden Vorsitzenden. Jeder von ihnen
vertritt den Verein einzeln.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt;
er bleibt so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
4. Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben des Vereins Projektgruppen bilden, die die
ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und deren Sprecher zusammen mit dem Vorstand den
erweiterten Vorstand bilden.
5. In der Innenwirkung sind alle Mitglieder des Vorstands bzw. des erweiterten Vorstands
gleichberechtigt.
6. Beschlüsse des Vorstands bzw. des erweiterten Vorstands werden in Vorstandssitzungen
mit einfacher Mehrheit gefasst und in Sitzungsprotokollen festgehalten. In dringenden Fällen
kann ein Beschluss im Umlaufverfahren per Email gefasst werden.
7. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.


§7 Projektgruppen
1. Projektgruppen sind Organe des Vereines, die durch eine(n) Sprecher*in geleitet werden;
sie dienen dazu konkrete Projekte im Sinne des Vereinszwecks durchzuführen.
2. Projektgruppen können sowohl auf Initiative des Vorstands als auch auf Vorschlag von
Mitgliedern eingerichtet bzw. aufgelöst werden.
3. Ein Vorschlag seitens der Mitglieder ist schriftlich unter Angabe der Zielsetzung des
Projektes an den Vorstand einzureichen, der über die Errichtung der Projektgruppe
entscheidet. Bei Ablehnung kann die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung
vorgelegt werden.
4. Die Projektgruppen sind dem Vorstand und der Mitglieder- versammlung
rechenschaftspflichtig.
5. Die Mitarbeit in Projektgruppen steht allen Mitgliedern offen. Die Hinzuziehung von
Nichtmitgliedern ist möglich.


§8 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins. Alle Mitglieder haben
Antrags- und Stimmrecht.
2. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
 Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstandes
 Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes und der Projektgruppen,  Beschlussfassung über Anträge, Satzungsänderungen, Änderungen des
Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
 Festsetzung des Jahresbeitrages der Mitglieder
3. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie ist darüber hinaus einzuberufen
auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder die
Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
4. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand per eMail, auf besonderen Wunsch auch
schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angabe der
vorläufigen Tagesordnung einzuberufen.
5. Die Mitgliederversammlung wird von einem der beiden Vorsitzenden geleitet. Sofern beide
Vorsitzenden nicht anwesend sind, bestimmt die Mitgliederversammlung eine(n) Leiter*in.
6. Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnis-Protokoll zu führen. Eine(r) der
Beisitzer*innen übernimmt die Protokollführung. Soweit kein(e) Beisitzer*in anwesend ist,
wird auch der/die Protokollführer*in von der Mitgliederversammlung bestimmt.
7. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl
der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
8. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Enthaltungen zählen als abgegebene gültige
Stimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von 2/3 der
abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.


§9 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
1. Zur Auflösung des Vereins ist bei einer Mitgliederversammlung eine Mehrheit von 2/3 der
abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
2. Bei Auflösung des Vereins, oder bei Wegfall der Gemeinnützigkeit fällt das Vermögen an
die gemeinnützige Organisation LBV, Landesbund für Vogelschutz e.V., Kreisgruppe
Landsberg am Lech zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke. Landesgeschäftsstelle:
Landesbund für Vogelschutz e.V., Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Steuer-Nr. 241/109/70060 Zentralfinanzamt Nürnberg VR-Register Nr. 20103

§ 10 Inkrafttreten
Die Vereinssatzung tritt mit ihrer Beschlussfassung am 19.07.2020 in Kraft.


Oberdießen, den 19.07.2020